von Rechtsanwalt Dr. Cord Imelmann
In der Finanzkrise hat die Kurzarbeit viele Betriebe gerettet und Arbeitsplätze erhalten. Dieser Kraftakt soll auch in der Corona-Pandemie gelingen. Der Bundestag hat die Bundesregierung ermächtigt, die entsprechenden Regelungen im SGB III durch Ver-ordnung zu ändern.