Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht reguliert das Wirtschaftsleben der am Markt teilnehmenden Akteure. So müssen Unternehmen beispielsweise bestimmte umwelt- und energietechnische Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt tätig sein zu dürfen. Des Weiteren ist die Ausführung bestimmter Berufe wie das Handwerk oder der Betrieb einer Gaststätte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Insbesondere aber werden die Teilnahme der öffentlichen Hand am Markt und der staatliche Einfluss auf Unternehmen reguliert. So haben Vergabeverfahren bei Investitionen der öffentlichen Hand stattzufinden sowie Beihilfen an Unternehmen nur unter bestimmten Verfahrens- und materiellen Voraussetzungen zu erfolgen.

Im Rahmen der ihr erlaubten Möglichkeiten, kann die öffentliche Hand jedoch am Wirtschaftsleben teilhaben. Hierfür werden insbesondere Öffentliche-Private Partnerschaften oder kommunale Kooperationen gebildet.

Leistungen im Überblick

  • Unterstützung bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen zur Gewerbeausübung.
  • Stellung von Eintragungsanträgen in die Berufskammern.
  • Gerichtliche Durchsetzung einer verweigerten Genehmigung bzw. Eintragung.
  • Beratung und Begleitung von Vergabeverfahren.
  • Konzeption und Betreuung kommunaler Kooperationen und ÖPP.
  • Beratung bei Anträgen von Fördergeldern bzw. Beihilfen.
  • Beratung bei Rückforderung gezahlter Beihilfen.
  • Prüfung ihres Vorhabens auf Vereinbarkeit mit dem Energie- und Umweltrecht.

Leistungen im Überblick

  • Unterstützung bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen zur Gewerbeausübung.
  • Stellung von Eintragungsanträgen in die Berufskammern.
  • Gerichtliche Durchsetzung einer verweigerten Genehmigung bzw. Eintragung.
  • Beratung und Begleitung von Vergabeverfahren.
  • Konzeption und Betreuung kommunaler Kooperationen und ÖPP.
  • Beratung bei Anträgen von Fördergeldern bzw. Beihilfen.
  • Beratung bei Rückforderung gezahlter Beihilfen.
  • Prüfung ihres Vorhabens auf Vereinbarkeit mit dem Energie- und Umweltrecht.

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