Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht ist eine Materie, mit der sich Unternehmer oft nur sehr ungerne beschäftigen. Obwohl Entscheidern bewusst ist, dass Datenschutzverstöße zu großen Imageschäden führen können und durch die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder drohen, werden die rechtlichen Anforderungen von Unternehmen oft ignoriert oder nur halbherzig erfüllt.

Unternehmen müssen zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass wenn regelmäßig mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter benannt wird (§ 38 Abs. 1 S. 1 BDSG n.F.). Sie sind dafür verantwortlich, dass über die für Datenverarbeitung eingesetzten Anlagen im Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt werden (Art. 30 DSGVO), die Auftragsverarbeitung durch Dritte vertraglich geregelt und umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Datensicherheit nachweislich ergriffen werden.

Bei Verstößen gegen die DSGVO kommen Geldbußen von bis zu 20.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs in Betracht, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Datenschutzorganisation im Unternehmen (Datenschutzaudit).
  • Erstellung von Dokumenten (Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Verträgen gem. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), Bestellung des DSB, Erstellung von Verzeichnissen über Verarbeitungstätigkeiten).
  • Prüfung von Marketingmaßnahmen auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit.
  • Beratung bei Datenverarbeitung mit Auslandsberührung.
  • Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte.
  • Kommunikation mit den Datenschutzbehörden.
  • Erstellung und Begleitung der Umsetzung von Datenschutzkonzepten.

Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Datenschutzorganisation im Unternehmen (Datenschutzaudit).
  • Erstellung von Dokumenten (Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Verträgen gem. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), Bestellung des DSB, Erstellung von Verzeichnissen über Verarbeitungstätigkeiten).
  • Prüfung von Marketingmaßnahmen auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit.
  • Beratung bei Datenverarbeitung mit Auslandsberührung.
  • Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte.
  • Kommunikation mit den Datenschutzbehörden.
  • Erstellung und Begleitung der Umsetzung von Datenschutzkonzepten.

Unser Team im Datenschutzrecht

Unsere Berater beraten Sie gern zu datenschutzrechtlichen Themen. Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen und vertreten Sie im Verfahren gegenüber Aufsichtsbehörden. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Entwurf von Betriebsvereinbarungen zu datenschutzrechtlichen Fragen und setzen Ihre individuellen datenschutzrechtlichen Ansprüche (insb. Auskunft, Löschung, Schadensersatz) durch.

RA Dr. Christian Jakob LL.M.

Rechtsanwalt / Geschäftsführer und Partner

RA Dr. Cord Imelmann

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sören-Finn Weber

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte aus unserer Praxisgruppe engagieren sich auch wissenschaftlich und didaktisch.

Freund, Schmidt, Heep, Roschek, Praxis-Kommentar DSGVO (Datenschutzberater)

Kommentierung von Art. 88 DSGVO durch RA Dr. Jakob.

Was können wir für Sie tun?

Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheit mit Ihnen. Kommen Sie zu uns in unsere Kanzlei oder rufen Sie uns an. Gerne organisieren wir auch kurzfristig eine Videokonferenz mit Ihnen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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Benötigen Sie Unterstützung bei einer notariellen Angelegenheit?

Unsere Notare Dr. Karl Heinz Haunhorst und Andreas Stein unterstützen Sie gerne bei Ihrer notariellen Angelegenheit. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Notariatsfachangestellten auf, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.