Erbrecht

Wir beraten Sie auch im Erb- und Familienrecht. Eine solide vertragliche Basis, vom Ehevertrag bis zum Erbvertrag, und testamentarische Gestaltung beugt späteren Konflikten in der Familie vor. Anhand Ihrer persönlichen Lebenslage finden wir für Ihre rechtlichen Probleme eine optimale Lösung.

Ob im Rahmen eines Ehevertrages eine Unternehmensbeteiligung vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, Unterhaltsansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen, eine Scheidung durchgeführt oder Sorgerechtsansprüche durchgesetzt werden sollen, wir sind Ihr Ansprechpartner.

Daneben beraten wir Sie im Erbschaftsrecht. Als Erbe unterstützen wir Sie beispielsweise im Rahmen der Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft, bei der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und bei der Nachlassverwaltung. Darüber hinaus gestalten wir nach Ihren Wünschen Testament oder Erbvertrag. Soll ein Unternehmen im Familienbesitz bleiben und von den Erben weiter geführt werden, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Im Rahmen der gesamten erbrechtlichen Beratung werden wir kreativ gestaltend tätig und berücksichtigen alle entscheidenden rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen.

 

Leistungen im Überblick

  • Abwicklung Ihrer Erbsache.
  • Gestaltung von Eheverträgen.
  • Prüfung von Erbansprüchen, Beratung zur Annahme und Ausschlagung.
  • Begleitung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
  • Prüfung von Nachlassverbindlichkeiten.
  • Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen, Umsetzung von Enterbungen und Pflichtteilsentziehungen.
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung.
  • Gestaltung von Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
  • Rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge.

Leistungen im Überblick

  • Abwicklung Ihrer Erbsache.
  • Gestaltung von Eheverträgen.
  • Prüfung von Erbansprüchen, Beratung zur Annahme und Ausschlagung.
  • Begleitung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
  • Prüfung von Nachlassverbindlichkeiten.
  • Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen, Umsetzung von Enterbungen und Pflichtteilsentziehungen.
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung.
  • Gestaltung von Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
  • Rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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Unsere Notare Dr. Karl Heinz Haunhorst und Andreas Stein unterstützen Sie gerne bei Ihrer notariellen Angelegenheit. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Notariatsfachangestellten auf, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.