Keine Mängelrechte bei Schwarzarbeit

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) soll verhindern, dass Verträge geschlossen werden, die Regelungen enthalten, nach denen eine Partei als Steuerpflichtige ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Dadurch soll zum einen das Steueraufkommen gesichert...