von RA Dr. Cord Imelmann
Arbeitnehmer dürfen nicht diskriminiert werden. Das 2006 in Kraft getretene allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält zu diesem schon seit langem geltenden Grundsatz eine Reihe von Präzisierungen. So genießen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG schon Bewerber um einen Arbeitsplatz den Schutz des AGG.