von Frau Referendarin Isabelle Möllers
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) war lange Zeit ein gescheiterter Versuch, Freiberuflern die Möglichkeit eines Zusammenschlusses zu ermöglichen und gleichzeitig die Haftungsrisiken für den einzelnen Berufsträger auf ein erträgliches Maß zu beschränken.