MMR-Aktuell 2014, 353921    In diesem Jahr fand die 14. Herbstakademie unter der Überschrift „Law as a Service (LaaS) – Recht im Internet- und Cloud-Zeitalter“ statt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Taeger (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) beschäftigten sich über 270 Wissenschaftler und Praktiker mit den neuesten Entwicklungen im IT-Recht. An den drei Veranstaltungstagen wurden die Teilnehmer in Sessions zu den Themen Datenschutz, Cloud-Computing, Digitaler Nachlass, Immaterialgüterrecht, IT im Unternehmen, Internetrecht, TK-Recht, IT-Recht, Strafrecht und Steuerrecht anhand von Case Studies, aktueller Rechtsprechung und Forschungsprojekten in 60 Vorträgen und fünf „Updates“ auf den neusten Stand gebracht. Die Herbstakademie erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit – so ist es nicht verwunderlich, dass sowohl die Zahl der Teilnehmer als auch das Angebot der Vorträge auch in diesem Jahr weiter angewachsen ist. Der zur Veranstaltung vorliegende Tagungsband (olWIR Verlag, ISBN: 9783939704966) erstreckt sich auf stolze 1.071 Seiten und musste erstmals auf zwei Bände aufgeteilt werden. Die Mehrzahl der Vorträge (Folien und Mitschnitt) können online  abgerufen werden.

Schwerpunkt der Herbstakademie war auch 2013 wieder das Thema Datenschutz. In insgesamt drei Sessions – moderiert durch Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (Universität Bremen), Justiziar Joerg Heidrich (Heise Zeitschriften Verlag, Hannover) und RA Thorsten Feldmann (JBB, Berlin) – behandelten die Vortragenden ein breites Spektrum datenschutzrechtlicher Themen. Auch in diesem Jahr war die geplante DS-GVO von besonderem Interesse. Während Dr. Mirko Wieczorek (White & Case LLP, Frankfurt/M.) den räumlichen Anwendungsbereich der DS-GVO mit dem Regelungsrahmen des BDSG verglich, widmete sich RA Christopher Götz, LL.M. (DLA Piper UK LLP, Köln) der Frage, inwieweit eine Datenübermittlung zwischen Konzernunternehmen nach dem aktuellen Entwurf zulässig wäre.

Als weiteres Kernthema wurde die Auftragsdatenverarbeitung beleuchtet. Während RA Matthias Bergt (Rechtsanwälte v. Boetticher Hasse Lohmann, Berlin) die Anforderungen an die Vertragsgestaltung herausarbeitete, ging RA Dr. Sascha Vander, LL.M. (CBH Rechtsanwälte, Köln) auf die sehr praxisrelevante Frage ein, welche Auswirkungen die Rechtsprechung des EuGH auf die Anforderungen an den Geheimnisschutz bei weisungsgebundener Datenweitergabe hat. Diese Betrachtung wurde durch den Vortrag von RA Jan Pohle (DLA Piper UK LLP, Köln) unter dem Blickwinkel von Outsourcing-Konzepten beim TK-Inkasso im IT-Rechts-Panel vertieft und durch den Vortrag von RA Dr. Bernd Schmidt, LL.M. (Bird & Bird LLP, München) zum Outsourcing im Versicherungssektor in der Strafrechts-Session ergänzt.

Neben Vorträgen zu den datenschutzrechtlichen Implikationen bei der App-Entwicklung und der Nutzung von Messenger-Apps wurde im Datenschutz-Panel noch vertieft auf die Fragen eingegangen, welche rechtlichen Probleme beim Einsatz von Targeting-Methoden zu Werbezwecken bestehen (RAin Astrid Steinhoff, LL.M., ProSiebenSat. 1 Media AG, Unterföhring), welche Möglichkeiten zum Tracking über Webbrowser Fingerprints existieren (RA Paul Voigt, Taylor Wessing, Hamburg) und inwieweit ein Rückgriff auf die DDOW-Kodizes als Branchenstandard zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie eine Alternative sein könnte (RA Markus Schröder, LL.M., München).

Ein Highlight im Datenschutzpanel war der Vortrag von RA Thomas Schwenke, LL.M. zu Google Glass. Nach einer Einführung zu den technischen Spezifikationen und den Einsatzbereichen des für Anfang 2014 angekündigten Produkts wurden die rechtlichen Konsequenzen mit Blick auf die Grundrechte, das KUG, BDSG und StGB besprochen.

Bereits aus dem Titel der diesjährigen Herbstakademie ergab sich, dass Rechtsfragen zu Cloud-Computing, die Session wurde moderiert durch RAin Dr. Ursula Widmer (Widmer & Partner, Bern),  besonders intensiv behandelt werden würden. Die Zuhörer wurden in ihrer Erwartung nicht enttäuscht. Neben technischen Fragen beim Cloud-Computing, wie dem Identitätsmanagement (Wiss. Mit. RA Stephan Sädtler, Universität Passau) und dem Einsatz von Verschlüsselungstechniken (Wiss. Mit. Steffen Kroschwald, LL.M., Universität Kassel), wurde auch auf Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung infolge der öffentlichen Vergabe von Cloud-Dienstleistungen eingegangen (RAin Dr. Lina Böcker, JBB Rechtsanwälte, Berlin). Anhand des Vortrags von RA Tim Becker (intersoft consulting services AG, Hamburg) wurde nochmals deutlich, dass oft zugleich verschiedene Themenkomplexe berührt sind, wenn neue Technologien zum Einsatz gelangen. Sollen Patientendaten „in der Cloud“ verarbeitet werden, sind zwingend auch die Voraussetzungen an eine Auftragsdatenverarbeitung zu beachten, ein Schwerpunkt der Beratung liegt also im Datenschutzrecht.

Sehr interessante Denkanstöße wurden auch im Panel zum „digitalen Nachlass“ – moderiert durch RA Robert Bartel (Deutsche Bahn AG) – gegeben. Auch wenn die Frage auf die Hand liegt, was im digitalen Raum mit Benutzerprofilen und Werken geschieht, wenn Nutzer versterben, sind die bisherigen Beiträge in der Wissenschaft zu diesem Thema überschaubar geblieben. Mit vier Vorträgen bekamen die Zuhörer auf der Herbstakademie 2013 einen guten Einstieg und Überblick in das Thema geboten. RA Martin S. Haase, LL.M. (Leibniz Universität, Wiesbaden) und RA Dr. Florian Deusch (Anwaltskanzlei Dr. Gretter, Ravensburg) beschäftigten sich mit den Rechtsfragen des digitalen Nachlasses bzw. dem Erbe in Zeiten des Web 2.0. Auch in diesem Kontext wurden datenschutzrechtliche Fragen erörtert, RA Thorsten Culmsee (Bartsch Rechtsanwälte, Karlsruhe) beleuchtete etwa Fragen postmortaler Datennutzung.

Zwischen den Panels beteiligte sich Christoph Keese (Axel Springer AG, Berlin) mit einem Vortrag zum Leistungsschutzrecht. Die erbittert geführte Auseinandersetzung um die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (in Kraft seit dem 1.8.2013) wurde auch auf der Herbstakademie im Rahmen lebhafter Wortgefechte in der sich dem Vortrag anschließenden Diskussion fortgeführt. Keese machte deutlich, dass die Axel Springer AG ihre Rechte in absehbarer Zeit über eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen wolle. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, dass die Wahrnehmung wohl über die VG Wort erfolgen wird. Die Verwertungsgesellschaft will Ende November hierzu auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschließen.

Das sich anschließende Panel zum Immaterialgüterrecht (Moderation RA Dr. Volker A. Schumacher, Lindenau Prior & Partner, Düsseldorf, sowie RAin Dr. Henriette Picot, Bird & Bird LLP, München) wurde durch einen prozessrechtlich geprägten Vortrag von RA Christian Solmecke, LL.M. (WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte, Köln) zur Darlegungs- und Beweislast in Filesharing-Verfahren eingeleitet – ein Thema, mit dem sich gegenwärtig (noch) eine Vielzahl von Kollegen auseinandersetzen müssen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde inzwischen vom Bundesrat gebilligt und wird demnächst in Kraft treten. Die Auswirkungen für die Abmahnpraxis bleiben abzuwarten. Im Immaterialgüterrechts-Panel ist noch auf die besonders instruktiven Beiträge zu Warnhinweismodellen von RA Joerg Heidrich und RAin Maike Brinkert (beide Heise Zeitschriften Verlag, Hannover) und zum „Schutz exklusiver Vertriebsmodelle im Internet gegen Screen Scraping“ (RA Johannes Müller, LL.M., vorgetragen von RA Dr. Jörg Kahler, GSK STOCKMANN + KOLLEGEN, Berlin) hinzuweisen.

An die Vorträge zum Immaterialgüterrecht schlossen sich die Beiträge zum TK-Recht an. Unter der Moderation von RA Dr. Matthias Baumgärtel (EWE TEL GmbH, Oldenburg) wurden die Zuhörer auf den neusten Stand gebracht. Besondere Praxisrelevanz kam hier dem Beitrag von RA Dr. Ansgar Koreng (JBB Rechtsanwälte, Berlin) zu, der zum Thema „rechtssichere elektronische Kommunikation: Gesetzliches Konzept und praktische Umsetzbarkeit“ referierte. Besondere Schwierigkeiten  seien mit der Identifikation der Nutzer im Vorfeld der elektronischen Kommunikation verbunden.

Parallel zum Immaterialgüterrecht und TK-Recht fanden die Panels zu den Themen IT im Unternehmen und Internetrecht  (jeweils moderiert durch RAin Dr. Britta Heymann, Taylor Wessing, Hamburg) sowie IT-Recht (Moderation RAin Dr. Jana Moser, Axel Springer AG, Berlin) statt. Nach den marketingorientierten Beiträgen von RAin Kathrin Schürmann (SCHÜRMANN WOLSCHENDORF DREYER, Berlin) zu Online-Marketing ohne Cookies, RA Jan-Michael Grages (KNPZ Rechtsanwälte, Hamburg) zu Marketing per Datenanalyse und Zielgruppenbildung und RA Reinhard Böhner (München) zu Cross-Channel-Vertriebssystemen, widmeten sich die Vorträge zum IT-Recht verstärkt der Vertrags- und Projektgestaltung. Auch hier war es bemerkenswert, welche Bandbreite und Tiefe die vorgestellten Themen aufwiesen. Es wurden Thesen aus aktuellen Forschungsprojekten vorgestellt, Verbraucherschutz durch Mitentscheidung bei Online-Verträgen (Wiss. Mit. Ina Bruns und Wiss. Mit. Sebastian Lühn, Universität Münster), jedoch auch Studien aus der Praxis: Jede Millisekunde zählt – Service Level Agreements im Banken- und Börsensektor (RA Dr. Michael Kraus, CMS Hasche Sigle, Stuttgart).

Der Veranstaltungssamstag fand gleichfalls vor vollen Rängen statt. Den Zuhörern wurden Vorträge zu strafrechtlichen Fragestellungen geboten. Informationstechnik bietet die Rahmenbedingungen für neue Ermittlungsstrategien, von staatlicher und unternehmerischer Seite. So gab Prof. Dr. Jan Roggenkamp (Polizeiakademie Niedersachsen) einen Überblick zu Ermittlungen in sozialen Netzwerken, während sich RAin Malalaika Nolde, LL.M. (VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf) mit internen Ermittlungen als Mittel zur Eindämmung von Korruption und Risiko für die datenschutzrechtliche Compliance auseinandersetzte.

Neben den vorliegend angesprochenen Beiträgen wurde eine Vielzahl weiterer, überlegenswerter Thesen in interessanten Vorträgen vorgestellt. Aus der Sicht des Praktikers waren auch in diesem Jahr die „Updates“ besonders wertvoll, in denen die richtungsweisenden Entscheidungen des letzten Jahres prägnant und komprimiert vorgestellt wurden. Eine gute Möglichkeit für den IT-Juristen, „auf dem neusten Stand“ zu bleiben. Dieses Ziel ist den Referenten (Datenschutz: RA Dr. Flemming Moos, Norton Rose Fulbright LLP, Hamburg; Immaterialgüterrecht: RA Dr. Volker A. Schumacher, Lindenau Prior & Partner; TK-Recht: Dr. Gerd Kiparski, Communication Services Tele2 GmbH, Düsseldorf; EDV-Vertragsrecht: RA Dr. Detlev Gabel und RA Patrick Neidinger, LL.M., White & Case LLP, Frankfurt/M.; Steuerrecht: RA Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen) wieder einmal hervorragend gelungen. Auch im Jahr 2013 war die Herbstakademie bestens organisiert. Der fachliche Teil wurde durch ein attraktives Rahmenprogramm bereichert, sodass sich auch abseits der Vorträge Raum für Diskussionen und Networking ergab.