von RA Dr. Cord Imelmann
Zum 1. Januar 2015 ist das Gesetz über den Mindestlohn in Kraft getreten. Arbeitnehmer haben danach Anspruch auf einen Bruttolohn von 8,50 € für jede geleistete Arbeitsstunde. Dieses Gesetz war und ist politisch umstritten. Bis zum Schluss hat es Änderungen am Gesetzestext gegeben. Eine Vielzahl von Rechts- und Umsetzungsfragen sind bis heute nicht geklärt. Die künftige Praxis und, wie häufig im Arbeitsrecht, Urteile der Arbeitsgerichte werden in den kommenden Monaten Antworten geben müssen.