Viele Unternehmen haben sich zum Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 darauf vorbereitet, die neuen rechtliche Anforderungen einzuhalten und zu dokumentieren. Abhängig von der Komplexität der im Unternehmen vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten sind zur Umsetzung umfangreiche Projekte erforderlich, die teilweise erhebliche Unternehmensressourcen binden.
Allerdings beschränkt sich die Anwendung DSGVO nicht auf Unternehmen oder differenziert nach der Größe des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen.
Diese Situation verunsichert auch Ehrenamtliche, die sich im Rahmen ihrer privaten Vereinsarbeit darum kümmern (müssen), dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Auf Einladung der Gemeinde Wardenburg gibt RA Dr. Christian Jakob am 20. August 2018 (19:00, Ratssaal der Gemeinde Wardenburg) eine Einführung in das die aktuellen Regeln des Datenschutzrechts (DSGVO und BDSG-neu) für Vereine.
Update: Pressemitteilung zur Veranstaltung der Gemeinde Wardenburg vom 22. August 2018