Das Datenschutzrecht wird von vielen Unternehmern wenig geliebt. Die einschlägigen Vorschriften sind längst von technischen Innovationen überholt worden. Virtualisierung und Cloud-Anwendungen bieten vielfältige Möglichkeiten Prozesse effizienter und oft anwenderfreundlicher zu gestalten. Datenschutz bindet Ressourcen und ist kompliziert. Nicht von ungefähr kommt der Ruf als Produktivitätsverhinderer.

Die technischen Möglichkeiten auszuschöpfen ohne das Datenschutzrecht zu bedenken, bedeutet aber Blindflug. Der Entscheidung den Datenschutz auszublenden liegt oft die Abwägung zugrunde, dass dem sicheren Aufwand für ein besseres Datenschutzniveau die diffuse Gefahr irgendwelcher Konsequenzen wegen Datenschutzverstößen gegenübersteht. Da liegt es nahe, einfach weiterzumachen wie bisher – business as usual.

Das ehemals stumpfe Schwert wird immer schärfer

Jedoch sollten Verantwortliche nicht die Augen davor verschließen, dass der Datenschutz drastisch an Bedeutung gewinnt. Ein plastisches Beispiel ist der Fall Debeka:

Nach einer Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wurden die gegen die Debeka und ihre Vorstandsmitglieder eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren nunmehr einvernehmlich gegen Zahlung eines Rekurdbußgeldes in Höhe von 1,3 Millionen Euro abgeschlossen. Zudem stellt die Debeka 600.000,00 Euro für eine Stiftungsprofessur („effektiver Datenschutz und dessen Implementierung in der Praxis“) bereit.

Mitarbeiter hatten Adressen zukünftiger Beamter gekauft. Das Handelsblatt berichtete von Geldpräsenten an die besten Tippgeber und Anweisungen an den Vertrieb, Helfer in Behörden zu rekrutieren (Handelsblatt vom 30. Dezember 2014, S. 31). Die Debeka konnte diese potentiellen Kunden so früher ansprechen als der Wettbewerb. Die Weitergabe und der Ankauf personenbezogener Daten von zukünftigen Beamten als potentielle Neukunden ohne Einwilligung verstößt gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen – und auch gegen die bei der Debeka intern etablierten Regeln. In strafrechtlicher Hinsicht steht Bestechung/Bestechlichkeit im Raum.

Signalwirkung für Unternehmen

Der LfDI Wagner und der Debeka-Vorstandsvorsitzende Laue begrüßten jeweils die einvernehmliche Beendigung der datenschutzrechtlichen Verfahren. Wagner machte deutlich, dass bei der Bußgeldbemessung die Kooperation der Debeka der Aufklärung der Datenschutzverstöße, die Verbesserung der Vertriebsprozesse und das Engagement im Rahmen der Stiftungsprofessur berücksichtigt worden sei. Wichtiger als das Bußgeld sei Wagner auch das Signal an andere Unternehmen – alle Unternehmen müssten zukünftig und mit noch mehr Nachdruck daran arbeiten, dass mit den persönliche Daten von Interessenten, Kunden und Mitarbeitern vertrauensvoll und rechtskonform umgegangen werde.

Unternehmer sollten sich anlässlich des Verfahrens gegen die Debeka die Frage stellen, ob im eigenen Betrieb datenschutzrechtlich einwandfrei gearbeitet wird – und ggf. rechtzeitig für Abhilfe sorgen.

tl;dr

Debeka akzeptiert gegenüber LfDi Rheinland Pfalz Wagner im Rahmen einvernehmlicher Beendigung Bußgeld wegen Datenschutzverstößen in Höhe von 1,3 Mio Euro und überarbeitet in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde die Vertriebsprozesse in datenschutzrechtlicher Hinsicht.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Christian Jakob LL.M.