Der gestrige „Tag der Stiftungen“ wurde in der Presseberichterstattung vielfältig aufgegriffen. Auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beschäftigte sich im Rahmen des täglichen Ländermagazins „Hallo Niedersachsen“ mit Stiftungen. Der Beitrag kann in der Mediathek des NDR nachträglich abgerufen werden, die Berichterstattung zur Stiftung beginnt ab Minute 12:53.

Der Beitrag ging auf das aktuelle Problem ein, dass Stiftungen in Zeiten niedriger Zinsen Schwierigkeiten haben, ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Für die Erfüllung des Förderzwecks haben sie die nämlich nur die Erträge zur Verfügung, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden können. Gerade bei Stiftungen mit keinem Stiftungsvermögen droht hier der Stillstand, wenn sich die Zinsen im historischen Tief befinden. Das Problem wird am Beispiel der Ostfriesland-Stiftung erläutert.

Im Beitrag kommt auch Stiftungsberater Lutz Stratmann zu Wort, der als einen Lösungsansatz die Kooperation zwischen kleinen Stiftungen anregt:

Motivierend ist das nicht, wenn ich Geld zur Verfügung stelle und feststelle, dass ich aus den Erträgen dieser Mittel kaum etwas machen kann; dann verliere ich natürlich schnell die Lust und Freude daran diese Stiftung fortzuentwickeln, zumal das ja sehr häufig im ehrenamtlichen Bereich abläuft. Und deshalb kann ich nur allen raten: versucht innerhalb der vorhandenen Netzwerke Kooperationspartner zu finden, Bündnispartner zu finden, damit ihr eure Kräfte bündelt, sie zusammenführt und dann gemeinsam vielleicht mehr bewirken könnt, als ihr das alleine könntet.

In der Tat sind Zeiten niedriger Zinsen für Stiftungsvorstände eine besondere Herausforderung. Das Problem wird sich noch verschärfen, denn in den nächsten vier bis fünf Jahren laufen die letzten 10-Jahres-Anleihen, die noch einen 4% Kupon haben, aus. Verantwortliche sollten sich bereits frühzeitig mit den zur Verfügung stehenden Optionen auseinandersetzen. Angesetzt werden kann an verschiedenen Punkten:

  • Einwerben von Spenden und Zustiftungen unter Klarstellung, dass diese direkt dem Stiftungszweck zugeführt werden dürfen.
  • Umschichtung des Stiftungsvermögens in renditestärkere Anlageformen. Hier gilt es zur Vermeidung einer Haftung des Stiftungsvorstands in Zusammenarbeit mit Stiftungsrechtlern und auf die Anlage von Stiftungsvermögen spezialisierten Banken eng zusammenzuarbeiten.
  • Rückgriff auf den Vermögensgrundstock zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Diese Strategie ist stiftungsrechtlich im Grundsatz verboten, soll doch das Stiftungsvermögen dauerhaft zur Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen. Manche (Landes-)Stiftungsgesetze lassen einen Rückgriff auf den Vermögensgrundstock in Ausnahmefällen gleichwohl zu. Zur Haftungsvermeidung sollten solche Maßnahmen eng mit der Stiftungsaufsicht koordiniert werden.