Die IT-Landschaft hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Daten werden immer häufiger auf unternehmensexternen Servern und damit in ,der Cloud‘ gespeichert. Relevante Informationen sind allerorten zugänglich, auch kann die Datenhaltung durch hochspezialisierte Dienstleister abhängig vom jeweiligen Bedarf organisiert werden. Dies ist auch und gerade für mittelständische Unternehmen interessant, denn Flexibilität und Kosteneffizienz tragen unmittelbar zum Unternehmenserfolg bei.

Produktivitätssteigerungen können auch durch den verstärkten Technologieeinsatz bei den Endanwendern erreicht werden. Zunehmend verwenden Angestellte privat Smartphones oder Tablets und wollen die hiermit verbundenen Möglichkeiten auch an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr missen. Der Einsatz von privaten Endgeräten hat sich längst in vielen Unternehmen eingebürgert und ist für den Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. Die Arbeitnehmer können die Technik kompetent bedienen und profitieren von bedürfnisorientierten Rahmenbedingungen.

,Cloud Computing‘ und ,Bring your own device‘ sind für Vorstände und Geschäftsführer jedoch auch mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass in ihrem Unternehmen alle maßgeblichen Vorschriften eingehalten werden. Besonders deutliche Umsetzungsdefizite zeigen sich beim Datenschutzrecht. Das kann teuer werden, denn die Aufsicht wird immer aktiver wahrgenommen. Umsetzungslücken werden mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert oder strafrechtlich geahndet.

Mit unserer Veranstaltung „Aktuelle IT-Trends im Unternehmen und betrieblicher Datenschutz“ haben wir unsere Mandanten zu den Themen Cloud Computing, Bring your own device und Mitarbeiterdatenschutz auf den neusten Stand gebracht. Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und die interessanten Diskussionen, die im Anschluss entstanden sind. In besonderer Weise danken wir Prof. Dr. Jürgen Taeger für seinen Beitrag zum Cloud Computing.