Die HAUNHORST SCHMIDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Oldenburg informierte am 2. Februar 2016 in einer Vortragsveranstaltung und anschließenden Diskussionsrunde über das Thema „Wirtschaftsspionage – Ihr Know-how ist in Gefahr“.

Herr Jörg Peine-Paulsen vom Niedersächsischen Verfassungsschutz berichtete vor rund 40 Zuhörern aus den Wirtschaftszweigen Gesundheitswirtschaft, Dienstleistung, Elektrotechnik und Softwareentwicklung darüber, welche Länder Spionage betreiben und welche Strategien hierbei zum Einsatz kommen.

„Unsere Mandanten betreiben große Anstrengungen in Forschung und Entwicklung, um sich mit innovativen Produkten gegenüber Wettbewerbern national und international durchzusetzen. Dieser Vorsprung wird durch Wirtschaftsspionage gefährdet, wenn es ausländischen Geheimdiensten oder anderen Marktteilnehmern gelingt, erfolgreich Know-how zu stehlen“ erläuterte Dr. Christian Jakob, Rechtsanwalt bei der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten HAUNHORST SCHMIDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

„Dies kann für die betroffenen Unternehmen zu dramatischen und existenzbedrohenden Konsequenzen führen, so dass es uns wichtig ist, die Unternehmensleiter und ihre Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren“, ergänzte Dr. Christian Schmidt.

Nach dem Vortrag beantwortete Peine-Paulsen Fragen der Zuhörer und diskutierte mit Dr. Jakob und Herrn Holger Kuper (Leiter IT, Ammerland-Klinik GmbH) Angriffsszenarien und Lösungsansätze aus der Praxis. Hierbei wurde festgestellt, dass „Smartphones bei vertraulichen Besprechungen nichts zu suchen“ haben und vor allem in Entwicklungsabteilungen besondere Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schutz von Know-how zu verbessern.

Peine-Paulsen betonte, dass man dem Problem keinesfalls nur mit technischen Lösungen beikommen könne. Vielmehr sei es entscheidend, dass Vorgänge dann kritisch hinterfragt würden, wenn sich zuvor ein komisches Baugefühl eingestellt hätte. Daneben gebe es allerdings auch ganz handfeste Maßnahmen zu ergreifen, wie die Schaffung und Durchsetzung von IT-Guidelines und „konsequente Entnetzung“. „Es sollten nur solche Geräte und Anlagen 24 Stunden am Tag mit dem Internet verbunden sein, bei denen dies auch wirklich erforderlich ist!“, so Peine-Paulsen.

Bildnachweise:

  • Gruppenfoto – Fotograf: Martin Remmers, auf dem Bild vlnr: RA Dr. Christian Jakob LL.M., Jörg Peine-Paulsen, RA Dr. Karl Heinz Haunhorst, RA Dr. Schmidt.
  • Einzelfoto – Fotograf: RA Dr. Christian Jakob LL.M., auf dem Bild: RA Dr. Christian Schmidt.