Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist bestimmt, welche Regeln Unternehmen beim Wettbewerb um das Angebot und den Bezug von Wirtschaftsleistungen einhalten müssen. Hiermit sollen Marktteilnehmer davor geschützt werden, dass sich Wettbewerber durch unfaire Verhaltensweisen Vorteile verschaffen. Hiervon profitieren auch die Verbraucher und die Allgemeinheit, indem irreführende und belästigende Verhaltenseweisen unterbunden werden. Das UWG wird um weitere wettbewerbsrechtliche Bestimmungen ergänzt, z.B. das Markengesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder auch die Preisangabenverordnung.

Das Kartellrecht schützt den freien Leistungswettbewerb zwischen den Unternehmen, indem Monopole, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen verhindert werden sollen.

Leistungen im Überblick

  • Abwehr und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
  • Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen.
  • Überprüfung geplanter Maßnahmen auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.
  • Überprüfung von Webpräsenzen auf wettbewerbsrechtliche Verstöße.

Leistungen im Überblick

  • Abwehr und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
  • Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen.
  • Überprüfung geplanter Maßnahmen auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.
  • Überprüfung von Webpräsenzen auf wettbewerbsrechtliche Verstöße.

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