Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht, als Rechtsgebiet des Zivilrechts, beschäftigt sich sowohl materiell, als auch verfahrensrechtlich mit den Rechten von Gläubigern im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Aus diesem Grund gibt es in der Regel zwei Perspektiven auf das Insolvenzrecht:

Die Gläubigersicht ist geprägt von der Frage, ob und in welcher Höhe Ansprüche gegenüber einem insolventen Schuldner realisiert werden können.

Die Schuldnersicht wiederum teilt sich auf Privatpersonen und Unternehmen als Schuldner auf. In beiden Fällen geht es um die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Befriedigung der Gläubiger.

Wir arbeiten eng mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen und können Ihnen daher eine umfassende und kompetente Beratung sowohl aus Gläubiger- als auch aus Schuldnersicht anbieten.

 

Unser Team im Insolvenzrecht

RA Dr. Cord Imelmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Sören Weber LL.M.

Leistungen im Überblick

  • Beratung zur Frage der Notwendigkeit eines Insolvenzantrags
  • Hilfe bei Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Entwicklung von Lösungsansätzen bei vorinsolvenzlicher Sanierung
  • Beratung bei drohender Insolvenz
  • StaRUG-Verfahren

Leistungen im Überblick

  • Beratung zur Frage der Notwendigkeit eines Insolvenzantrags
  • Hilfe bei Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Entwicklung von Lösungsansätzen bei vorinsolvenzlicher Sanierung
  • Beratung bei drohender Insolvenz
  • StaRUG-Verfahren

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