Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführervertrag bestimmt das schuldrechtliche Verhältnis des Geschäftsführers, insbesondere dessen Rechte und Pflichten, zu einer Gesellschaft. Neben den Aufgaben des Geschäftsführers werden Gehalt, Arbeitszeiten, Vertragsdauer, Urlaub, Kündigung, Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot geregelt. Das durch den Geschäftsführervertrag geprägte Anstellungsverhältnis steht neben der Organstellung. Aus diesem Grund sollten sich Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag nicht gegenseitig widersprechen.

Der Geschäftsführer ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird er wie ein Arbeitnehmer behandelt, so dass arbeitsrechtliche Schutzvorschriften nur ausnahmsweise in diesem Verhältnis zur Anwendung kommen.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung und Überarbeitung von Geschäftsführerverträgen.
  • Verhandlungsführung zu Geschäftsführerverträgen.

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