Domainrecht

Mittlerweile ist ein eigener Internetauftritt für nahezu jedes Unternehmen obligatorisch. Hierfür ist zunächst die Auswahl einer richtigen Domain notwendig. Mit der Registrierung einer Domain erlangt der Domainhaber ein vertragliches Nutzungsrecht gegenüber der Registrierungsstelle. Sie stellt selber grundsätzlich kein eigenständiges geschütztes Recht dar.

Ein solches kann jedoch im Rahmen der Verwendung von geschützen Marken- und Unternehmensnamen entstehen, wenn es die Hauptfunktion der Marke erfüllt, nämlich einen Hinweis auf die Herkunft der Produkte bzw. ein Unternehmenskennzeichen darstellt. Daher müssen bei der Wahl der Domain die kennzeichenrechtlichen Besonderheiten beachtet werden, um Rechtsverletzungen und damit eine Haftung zu vermeiden.

Leistungen im Überblick

  • Beratung zum Domainrecht.
  • Überprüfung ihrer Wunschdomain auf mögliche Rechtsverletzungen.

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  • Überprüfung ihrer Wunschdomain auf mögliche Rechtsverletzungen.

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