Gesellschaftsformen

Eine zentrale Frage, welche sich für alle unternehmerisch tätigen Personen gleich zu Beginn ihrer Tätigkeitsaufnahme stellt, ist die der Rechtsformwahl.

Der „Einzelkämpfer“ hat dabei die Möglichkeit, als Einzelkaufmann im Rechtsverkehr aufzutreten oder als Alleingesellschafter eine Kapitalgesellschaft wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) oder eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen. Darüber hinaus kann auch eine Einzelperson ihr Unternehmen als GmbH & Co. KG organisieren.

Besteht ein unternehmerischer Zusammenschluss aus mehreren Personen, so eröffnet sich zum einen die Möglichkeit, diesen in Form einer Personengesellschaft, wie die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der reinen Kommanditgesellschaft (KG) oder der GmbH & Co. KG zu organisieren. Zum anderen kann auch hier die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt werden.

Je nach Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit und des damit einhergehenden Haftungsrisikos kann die eine oder andere Variante zu bevorzugen sein.

Während Unternehmer, welche in Form einer GbR, oHG oder als Einzelkaufmann im Rechtsverkehr auftreten, grundsätzlich vollumfassend persönlich mit ihrem Privatvermögen für sämtliche (auch vom Mitgesellschafter allein verursachte) Verbindlichkeiten haften, ist die Haftung bei einer Organisation als Kapitalgesellschaft auf das Gesellschaftskapital begrenzt.

Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es sowohl persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre), wie auch solche, die beschränkt auf ihre Einlage haften (Kommanditisten). Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Art der Kommanditgesellschaft, bei welcher die einzige persönlich haftende Gesellschafterin eine sog. Komplementär-GmbH ist. Da diese wiederum nur beschränkt auf ihr Stammkapital haftet, besteht durch diese Rechtsformwahl die Möglichkeit, eine Kommanditgesellschaft zu gründen, bei welcher keine beteiligte natürliche Person tatsächlich dem persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt ist.

Freiberuflich Tätige haben im Verbund darüber hinaus die Möglichkeit, sich in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu organisieren. Beide gehören zur Kategorie der Personengesellschaften und bringen unterschiedlich ausgestaltete Haftungsbeschränkungen mit sich. Während im Verbund der klassischen PartG die persönliche Haftung für Berufsfehler auf diejenigen Partner begrenzt ist, welche mit der Bearbeitung des Falles befasst waren, ist bei der PartG mbB die Berufshaftung vollständig auf die Gesellschaft übertragen.

Es ist dringend zu empfehlen, sich gleich zu Anfang der unternehmerischen Tätigkeit mit der Frage der Rechtsformwahl zu befassen. Wird an dieser Stelle nichts unternommen, so stehen gemeinschaftlich tätige Personen – häufig, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein – in einem durch die Rechtsform der GbR oder der oHG begründeten Haftungsverbund. Jeder Mitgesellschafter haftet dabei persönlich auch für Schäden, die durch die jeweils anderen Gesellschafter verursacht wurden. Auch für Einzelunternehmer gibt es eine Reihe interessanter Gestaltungsmöglichkeiten, welche das persönliche Haftungsrisiko reduzieren können.

Neben den aufgezeigten klassischen Möglichkeiten gibt es auch zahlreiche anderweitige Kombinationen aus verschiedenen Gesellschaftsformen, welche im Einzelfall auf die jeweiligen Bedürfnisse des oder der Unternehmer maßgeschneidert werden können.

Neben den rechtlichen Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten gilt es, auch die in steuerlicher Hinsicht wirtschaftlich optimale Ausgestaltung der eigenen Unternehmung vorzunehmen. Hierzu arbeiten wir eng mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der Commerzial Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zusammen. Dies ermöglicht uns, für Sie eine perfekt angepasste Ausgestaltung von Rechtsform und Gesellschaftsvertrag zu entwerfen.

Leistungen im Überblick

  • Wir beraten Sie zu der für Sie sinnvollen Rechtsform
  • Gesamtschau wirtschaftlicher, haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte

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