Vorweggenommene Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der zukünftige Erblasser sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an den oder die zukünftigen Erben. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Schenkungsvertrag, bei dem sich der zukünftige Erblasser bestimmte Rechte, insbesondere für die Altersversorgung wie z. B. Nießbrauch oder Versorgungsleistungen, vorhält.

Durch die vorweggenommene Erbfolge kann Erbschaftssteuer gespart werden, allerdings fällt hier in der Regel Schenkungssteuer an. Wir beraten Sie gerne darüber, ob eine vorweggenommene Erbfolge in ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist und wie diese ausgestaltet werden kann. Daneben sind auch alternative Nachfolgeregelungen in Erwägung zu ziehen, beispielsweise die Gründung eines Familienpools.

Leistungen im Überblick

  • Beratung und Gestaltung vorweggenommener Erbfolgeoptionen.
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