Gewerbliches Mietrecht / Pachtrecht

Das gewerbliche Miet- und Pachtrecht ist ein zentrales Thema in der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Die Rahmenbedingungen für Wohnraummietverträge und Gewerbemietverträge sind sehr unterschiedlich. Der Mieter ist im Rahmen seines Wohnraummietverhältnisses durch besondere Vorschriften geschützt. Der Gesetzgeber hatte bei der Differenzierung vor Augen, dass die Wohnung für den Mieter als Lebensmittelpunkt von besonderer Bedeutung ist (sog. soziales Mietrecht).

Für den Gewerberaummieter ist die wirtschaftliche Existenz oft eng mit den Geschäftsräumen verbunden. Da ein besonderer gesetzlicher Schutz nicht besteht und die Rahmenbedingungen der Vertragsverhältnisses sehr flexibel von den Parteien gestaltet werden können, muss vor Abschluss einer Vereinbarung sehr genau darauf geachtet werden, dass die eigene Rechtsposition gewahrt wird.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung von Gewerberaummietverträgen.
  • Überarbeitung von Altmietverträgen.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, die aus Gewerberaummietverhältnissen herrühren.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung von Gewerberaummietverträgen.
  • Überarbeitung von Altmietverträgen.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, die aus Gewerberaummietverhältnissen herrühren.

Geschäftsraummiete

Es handelt sich um ein Geschäftsraummietverhältnis, wenn nach dem Zweck des Vertrages Räume zu gewerblichen oder freiberuflichen Zweckebn angemietet werden. Dies kann bespielsweise ein Büro, ein Laden, eine Lagerhalle, Praxisräume, Werkstätten sein, ggf. auch ein entsprechendes ganzes Grundstück mit Gebäude.

Dagegen dienen Wohnräume dem Schlafen, Essen und sonstiger privater Nutzung. Daneben existiert die rechtliche Kategorie der „sonstigen Räume“, die weder Gewerbe- noch Wohnraum sind. Hierunter fallen z.B. Garagen.

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