Scheidung
Eine Scheidung muss gerichtlich durchgeführt werden. Der Ehegatte, welcher den Scheidungsantrag bei Gericht stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Beauftragung eines Anwaltes ausreichend sein, wenn der andere Ehegatte der Scheidung nur noch zustimmen muss. Bitte beachten Sie, dass ein Anwalt und seine Kanzlei von Gesetzeswegen immer nur einen Ehegatten beraten und vertreten kann.
Der Scheidungsantrag kann grundsätzlich nach Ablauf von einem Jahr ab der Trennung gestellt werden. Ohne das Abwarten des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Solange keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde und die Ehegatten bei Stellung des Scheidungsantrages bereits drei Jahre verheiratet sind, wird der sogenannte Versorgungsausgleichdurchgeführt. Bei der Durchführung eines Versorgungsausgleiches werden die Rentenansprüche der beiden Ehegatten, welche Sie während der Ehe erworben haben, geteilt.
Hierzu holt das Gericht Auskünfte von den jeweiligen Versorgungsträgern (z.B. von der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch von anderen betrieblichen und privaten Rentenversorgungsträgern) ein. In der Regel dauert dieser Vorgang mehrere Monate.
Nachdem die Rentenversorgungsträger Auskunft erteilt haben, wird üblicherweise ein gerichtlicher Termin festgelegt und die Ehegatten werden persönlich zu ihrer Scheidung von einem Richter angehört. Bei Vorliegen der entsprechenden Vorausaussetzungen wird die Ehe vom Gericht geschieden.
Leistungen im Überblick
- Wir beraten Sie rund um das Thema Scheidung.
- Wir führen die Scheidung und den Versorgungsausgleich gerichtlich für Sie durch.
- Wir schließen für Sie und Ihren Ehegatten den Versorgungsausgleich notariell aus
- Wir unterstützen Sie beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Leistungen im Überblick
- Wir beraten Sie rund um das Thema Scheidung.
- Wir führen die Scheidung und den Versorgungsausgleich gerichtlich für Sie durch.
- Wir schließen für Sie und Ihren Ehegatten den Versorgungsausgleich notariell aus.
- Wir unterstützen Sie beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
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