Notarielle Dienstleistungen im Immobilienrecht

Auf dem Gebiet des Immobilienrechts sind zahlreiche Rechtsgeschäfte nur in notariell beurkundeter Form wirksam. Darüber hinaus ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung bei vielen Vorgängen die Einbindung eines Notars empfehlenswert.

Soweit erforderlich und von Ihnen gewünscht, stimmen wir uns mit Ihrem Rechtsanwalt und Ihrem Steuerberater sowie den weiteren involvierten Parteien ab.

Tätigkeitsbereiche

Die notariellen Dienstleistungen im Immobilienrecht umfassen unter anderem:

  • Belastung des Grundbuchs (z.B. Grundschuld, Hypothek, Nießbrauch, Dienstbarkeit wie Überwegungsrecht)
  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurecht
  • Grundstückskauf / Immobilienkaufvertrag
  • Grundstücksübertragung
  • Immobilienfondvertrag
  • Projektvertrag
  • Vertrag über Immobiliengesellschaft
  • Wohnungseigentum und Teilungserklärung

Tätigkeitsbereiche

Die notariellen Dienstleistungen im Immobilienrecht umfassen unter anderem:

  • Belastung des Grundbuchs (z.B. Grundschuld, Hypothek, Nießbrauch, Dienstbarkeit wie Überwegungsrecht)
  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurecht
  • Grundstückskauf / Immobilienkaufvertrag
  • Grundstücksübertragung
  • Immobilienfondvertrag
  • Projektvertrag
  • Vertrag über Immobiliengesellschaft
  • Wohnungseigentum und Teilungserklärung

Notariatsfachangestellte

Notar Dr. Haunhorst und Notar Stein werden durch die erfahrenen Notariatsfachangestellten Frau Sonja Tempel, Frau Bianca Graw-Kapels, Frau Bianca Boyken und Frau Gina Nowak unterstützt. Sie stehen in organisatorischen Fragen gern mit Rat und Tat zur Seite und sorgen für eine zügige und verbindliche Abwicklung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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