Betriebsrat

Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern eines Betriebes als Interessenvertretung gewählt. Er wird in dem durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelten Rahmen tätig.

Der Betriebsrat besteht aus einem oder aus mehreren Arbeitnehmern und vertritt die Belegschaft des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Hierbei kommen dem Betriebsrat vielfältige Rechte zu. So verhandelt er mit dem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag, hat vor der Einstellung Arbeitnehmern zuzustimmen und ist vor der Kündigung von Arbeitnehmern anzuhören. Darüber hinaus gestaltet er die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer mit. Betriebsratsmitglieder selber genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Leistungen im Überblick

  • Beratung zur Bildung eines Betriebsrats.
  • Rechtsrat zu den Rechten und Pflichten eines Betriebsrats.
  • Beratung zu allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen.

Leistungen im Überblick

  • Beratung zur Bildung eines Betriebsrats.
  • Rechtsrat zu den Rechten und Pflichten eines Betriebsrats.
  • Beratung zu allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen.

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