Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht bietet insbesondere bei der Gestaltung privater und unternehmerische Nachfolge interessante Möglichkeiten. Der Grundgedanke besteht darin, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen, wobei nur die erwirtschafteten Erträge verbraucht werden und die Stiftung damit auf ewig angelegt ist. Seit März 2013 können alternativ Stiftungen mit einer begrenzten Lebensdauer gegründet werden, die ihr Vermögen nach und nach aufzehren.

Die Rechtssituation ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Neben den – bundesweit gültigen – stiftungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Stiftungsgesetz. Welche Regeln im konkreten Fall zur Anwendung gelangen hängt davon ab, in welchem Bundesland sich der Sitz der Stiftung befindet.

Leistungen im Überblick

  • Rechtlich und steuerlich abgestimmte Beratung zur Unternehmensnachfolge.
  • Gestaltung von Stiftungen und Begleitung der Errichtung.
  • Abstimmung und Korrespondenz mit der Stiftungsaufsicht.
  • Beratung zu alternativen Nachfolgemodellen, wie z.B. testamentarischen Verfügungen und der Gründung von Familiengesellschaften (Pools).

Leistungen im Überblick

  • Rechtlich und steuerlich abgestimmte Beratung zur Unternehmensnachfolge.
  • Gestaltung von Stiftungen und Begleitung der Errichtung.
  • Abstimmung und Korrespondenz mit der Stiftungsaufsicht.
  • Beratung zu alternativen Nachfolgemodellen, wie z.B. testamentarischen Verfügungen und der Gründung von Familiengesellschaften (Pools).

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