AGB-Recht

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) spielt im täglichen Geschäftsverkehr eine große Rolle. Längst nicht nur das mit „AGB“ überschriebene „Kleingedruckte“ unterfällt den Regelungen der §§ 305 ff. BGB

Auch einzelne Vertragsklauseln müssen stets einer AGB-rechtlichen Kontrolle unterzogen werden. Dabei gelten strenge Maßstäbe, denn wenn eine Vertragsklausel als AGB einzuordnen ist, der Angemessenheitsprüfung nach §§ 305 ff. BGB aber nicht standhält, führt dies nicht etwa zu einer Reduzierung der Regelung auf das rechtlich zulässige Maß, sondern zur vollständigen Unwirksamkeit der Klausel. Der ursprüngliche Vertragsinhalt kann hierdurch wesentliche und womöglich unerwünschte Änderungen erfahren.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung von Verträgen unter Berücksichtigung des AGB-Rechts.
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Rechtliche Überprüfung von Verträgen und AGB.
  • Rechtliche Beratung über die wirksame Einbeziehung von AGB.
  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme aufgrund unwirksamer AGB.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung von Verträgen unter Berücksichtigung des AGB-Rechts.
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Rechtliche Überprüfung von Verträgen und AGB.
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  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme aufgrund unwirksamer AGB.

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