Technisch-organisatorische Maßnahmen

Ein hinreichendes Maß an Datensicherheit ist abhängig von den individuellen Erfordernissen jedes Unternehmens zu schaffen. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die notwendige Organisation sind die Regeln zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen in Art. 32, 25 DSGVO.

Die DSGVO verpflichtet zu

  • technisch und organisatorischen Maßnahmen nach Stand der Technik
  • die Datenschutz-Folgenabschätzung als Teil des risikobasierten Ansatzes
  • die Pflicht zur Einführung interner Richtlinien und Verfahren
  • konkrete Maßnahmen zur technischen Absicherung, wie Verschlüsselung und Pseudonymisierung
  • konkrete Abwägungskriterien

In den Unternehmen besteht häufig große Unsicherheit dazu, wie die technisch-organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

Leistungen im Überblick

  • Wir beraten Sie bei der für Ihr Unternehmen notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen.
  • Wir überprüfen Ihre technisch-organisatorischen Maßnahmen (Datenschutzaudit).

Leistungen im Überblick

  • Wir beraten Sie bei der für Ihr Unternehmen notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen.
  • Wir überprüfen Ihre technisch-organisatorischen Maßnahmen (Datenschutzaudit).

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