Internationales Wirtschaftsrecht

Viele unserer Mandanten unterhalten internationale Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder Lieferanten. Hieraus ergibt sich ein spezifischer Beratungsbedarf im internationalen Wirtschaftsrecht. Gleiches gilt für die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland, sei es innerhalb der EU oder beispielsweise in den USA oder China. Die Standortbedingungen der Vertragspartner unterscheiden sich sowohl durch den öffentlich-rechtlichen Regelungsrahmen als auch in den maßgeblichen privatrechtlichen Vorschriften.

Auf diesem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts ist es von besonderer Wichtigkeit, Rechtsrisiken durch vorsorgliche vertragliche Regelungen in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig wird eine Einigung durch von Land zu Land verschiedene Standards, Handelsbräuche und Mentalitäten erschwert. Wir begleiten den Verhandlungsprozess bis zur Einigung. Im Konfliktfall stehen wir unseren Mandanten zur Seite und organisieren gegebenenfalls die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen über Landesgrenzen hinweg.

Wir können auf ein Netzwerk kompetenter internationaler Anwaltskollegen zurückgreifen, soweit dies für die Beratung vor Ort und die Vertretung vor ausländischen Gerichten erforderlich ist. Wir werden von unseren Partnern regelmäßig beauftragt, die Rechte ausländischer Mandanten in Deutschland durchzusetzen oder unterstützend tätig zu sein.

Leistungen im Überblick

  • Beratung bei der Gründung ausländischer Tochtergesellschaften.
  • Beratung und Gestaltung internationaler Unternehmenskaufverträge.
  • Verhandlungsführung bei internationalen Rechtsstreitigkeiten.
  • Gestaltung und Verhandlung internationaler Lizenzverträge.
  • Unterstützung internationaler Partnerkanzleien bei der Verhandlungsführung und Rechtedurchsetzung in Deutschland.

Leistungen im Überblick

  • Beratung bei der Gründung ausländischer Tochtergesellschaften.
  • Beratung und Gestaltung internationaler Unternehmenskaufverträge.
  • Verhandlungsführung bei internationalen Rechtsstreitigkeiten.
  • Gestaltung und Verhandlung internationaler Lizenzverträge.
  • Unterstützung internationaler Partnerkanzleien bei der Verhandlungsführung und Rechtedurchsetzung in Deutschland.

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