Abmahnung wegen unwirksamer AGB?

Insbesondere im e-commerce kommt es häufig zu der Problematik, dass Wettbewerber ihre unliebsame Konkurrenz wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen, die auf der Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln beruhen. Um den Kunden die jederzeitige Kenntnisnahmemöglichkeit über Inhalte der AGB zu ermöglichen, werden diese gerne frei aufrufbar auf der eigene Internetpräsenz zur Verfügung gestellt. Dies allerdings birgt die Gefahr, dass nicht nur die eigenen Kunden, sondern auch Mitbewerber Einsicht in die AGB nehmen.

Befinden sich dann jedoch unwirksame, für einen potenziellen Kunden nachteilige Klauseln in den eigenen AGB, besteht die Gefahr, mit einer Abmahnung oder sogar einer einstweiligen Verfügung konfrontiert zu werden. Aufgrund stetigen Erweiterungen und Neuerungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Bezug auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann es schnell dazu kommen, dass vormals als wirksam zu erachtende AGB-Klauseln plötzlich mit einem Makel behaftet sind. Es gilt daher, die eigenen AGB stets aktuell zu halten und der einschlägigen Rechtsprechung anzupassen.

Sollte es jedoch einmal zu dem Umstand kommen, dass Sie von einem Wettbewerber wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße in Anspruch genommen werden, so stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verteidigung Ihrer Rechte zur Verfügung. Gleiches gilt selbstverständlich, sollte sich ein Wettbewerber tatsächlich einmal auf Grundlage evident unwirksamer und für einen Vertragspartner nachteiliger Klauseln Ihnen gegenüber einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Leistungen im Überblick

  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme aufgrund unwirksamer AGB.
  • Prüfung der Wirksamkeit von AGB.

Leistungen im Überblick

  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme aufgrund unwirksamer AGB.
  • Prüfung der Wirksamkeit von AGB.

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