Ehevertrag

Ohne Abschluss eines Ehevertrages gilt der gesetzliche Regelfall der Zugewinngemeinschaft. Hier bleiben die Güter während der Ehe getrennt, bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Die gesetzlichen Regelungen sind für die eigenen Lebensverhältnissenicht immer optimal. Dies gilt auch für die gesetzlichen Bestimmungen für Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Leistungen im Überblick

  • Wir gestalten Ihren Ehevertrag – vor oder während der Ehe –, der für die jeweiligen zukünftigen Lebensereignisse Regelungen trifft.

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  • Wir gestalten Ihren Ehevertrag – vor oder während der Ehe –, der für die jeweiligen zukünftigen Lebensereignisse Regelungen trifft.

Güterrecht

Das Güterrecht bestimmt, wem welche Güter innerhalb einer Ehe zuzuordnen sind. Wird keine Regelung hierzu vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft. Diese kann im Ehevertrag modifiziert werden. Es können aber auch Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart werden. Welches Güterrecht gewählt wird bzw. wie dieses ausgestaltet wird, hängt von der persönlichen Lebenssituation und -verhältnissen ab.

Insbesondere, wenn Unternehmen zum Vermögen zählen, sollten bereits frühzeitig Regelungen getroffen werden, um das Unternehmen im Falle einer möglichen Scheidung zu erhalten und Betriebsaufspaltungen zu vermeiden. Werden keine Vorkehrungen getroffen, kann dies zum Ende des Unternehmens führen. Darüber hinaus muss das Unternehmen bei Durchführung eines Zugewinnausgleichs bewertet werden, hierin liegt ein hohes Streitpotential.

Unterhalt

Das Unterhaltsrecht erfährt durch Gesetzgeber und Rechtsprechung immer wieder neue Wandlungen. Möchten Sie sich nicht solchen Unwägbarkeiten aussetzen, empfehlen wir, im Ehevertrag eine Unterhaltsregelung im Falle der Scheidung zu treffen. Diese kann ganz unterschiedlich ausgestaltet werden.

Die Unterhaltshöhe bestimmt sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Diese ist insbesondere bei Gesellschaftern schwierig zu ermitteln, so dass hier eine gütliche Einigung erzielt werden sollte.

Versorgungsausgleich

Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich von während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen im Falle der Scheidung. Wie der Versorgungsausgleich stattzufinden hat, kann im Ehevertrag geregelt werden. Hier besteht ein weiter Gestaltungsspielraum, über den wir Sie gerne beraten.

Leistungen im Überblick

  • Wir gestalten Ihren Ehevertrag.
  • Wir beraten Sie über Konsequenzen unterbliebener Regelungen.

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