Im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrecht, muss von öffentlichen Trägern und Einrichtungen oftmals vor Auftragserteilung an private Dritte ein Vergabeverfahren durchgeführt werden, dies insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge: Wasser/ Abwasser, ÖPNV, Energie, Abfall, Gesundheitswesen, Kommunaler Wohnungsbau.
- Beratung von Bietern im Vergabeverfahren.
- Begleitung des Vergabeverfahrens für den Auftraggeber und Vertretung in anschließenden Nachprüfungsverfahren.