Datenschutzaufsicht
Unternehmen, nach der Terminologie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „nicht-öffentliche Stellen„, werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert und beraten, Art. 51 ff. DSGVO. Die Ausgestaltung der Aufsicht ist in den Bundesländern unterschiedlich. Überwiegend ist die Aufsicht über private und öffentliche Stellen in einer Behörde zusammengefasst, teilweise ist die Aufsicht getrennt organisiert (Bayern).
Als Aufsichtsbehörden i.S.v. DSGVO sind in den einzelnen Bundesländern folgende Stellen zuständig:
- Baden-Württemberg – öffentliche und private Stellen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg - Bayern – private Stellen
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayern – öffentliche Stellen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Berlin – öffentliche und private Stellen
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit - Brandenburg – öffentliche und private Stellen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg - Bremen – öffentliche und private Stellen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen - Hamburg – öffentliche und private Stellen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Hessen – öffentliche und private Stellen
Der Hessische Datenschutzbeauftragte - Mecklenburg-Vorpommern – öffentliche und private Stellen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen – öffentliche und private Stellen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen – öffentliche und private Stellen
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz – öffentliche und private Stellen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Saarland – öffentliche und private Stellen
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Sachsen – öffentliche und private Stellen
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte - Sachsen-Anhalt – öffentliche und private Stellen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein – öffentliche und private Stellen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Hostein - Thüringen – öffentliche und private Stellen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Aufsichtsbehörden vertreten teilweise unterschiedliche Rechtspositionen und üben die Kontrolle mit variierender Intensität aus. Die Datenschutzkonferenz (DSK) bildet das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Leistungen im Überblick
- Wir übernehmen die Korrespondenz mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde.
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