Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann eine Testamentsvollstreckung zur Umsetzung aller Anordnungen im Testament anordnen, um zu gewährleisten, dass seinem letzten Willen tatsächlich entsprochen wird. Hierbei entscheidet der Erblasser, wen er als Vollstrecker einsetzt und welchem Zweck die Testamentsvollstreckung dienen soll.

Die Testamentsvollstreckung bewahrt den Nachlass bei mehreren Erben vor der Zerschlagung und hilft den Erben, den Erbfall abzuwickeln. Darüber kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, um einen drohenden Zugriff ungeliebter Dritter (Gläubiger, Sozialbehörden, Ex-Gatten) auf das Vermögen zu verhindern. Bei der Unternehmensnachfolge kann ein Testamentsvollstrecker helfen, das Unternehmen solange fortzuführen, bis der Erbe selber hierzu in der Lage ist.

Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und kann über diesen verfügen. Bei der Erbengemeinschaft betreibt er die Verteilung unter den Erben. Daher sollten im Testament genaue Regelungen zur Testamentsvollstreckung getroffen werden, damit dem Willen des Erblassers gentsprochen wird. Zudem sollte bestimmt werden, ob der Nachlass lang- oder kurzfristig zu verwalten oder auseinanderzusetzen ist.

Die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers ist wichtige Entscheidung. Die ausgewählte Person sollte zum Erblasser in einem besonderen Vertrauensverhältnis stehen und über soziale und fachliche Kompetenzen verfügen. Sollte ein nicht berufsmäßiger Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, kann es für diesen ratsam sein, sich dieser von Anfang an rechtlich unterstützen zu lassen.

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers kann bereits mit ihrer Anordnung festgesetzt werden andernfalls vereinbart der Testamentsvollstrecker mit den Erben eine Vergütung. In der Regel orientiert sich die Gebühr prozentual am Bruttonachlass, es sind jedoch auch Zeitvereinbarungen möglich.

Leistungen im Überblick

  • Wir prüfen die Zweckmäßigkeit von Testamentsvollstreckungen.
  • Wir gestalten die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag.
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen.
  • Beratung von Testamentvollstreckern in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
  • Vertretung von Testamentvollstreckern oder Erben bei Konflikten.

Leistungen im Überblick

  • Wir prüfen die Zweckmäßigkeit von Testamentsvollstreckungen.
  • Wir gestalten die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag.
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen.
  • Beratung von Testamentvollstreckern in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
  • Vertretung von Testamentvollstreckern oder Erben bei Konflikten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

2 + 13 =

Benötigen Sie Unterstützung bei einer notariellen Angelegenheit?

Unsere Notare Dr. Karl Heinz Haunhorst und Andreas Stein unterstützen Sie gerne bei Ihrer notariellen Angelegenheit. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Notariatsfachangestellten auf, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.