von RA Dr. Christian Jakob LL.M.
Auch ein Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 bestehen bei vielen Unternehmen und Vereinen große Unsicherheiten bei der Umsetzung des Datenschutzrechts.
Auch ein Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 bestehen bei vielen Unternehmen und Vereinen große Unsicherheiten bei der Umsetzung des Datenschutzrechts.
Viele Unternehmen haben sich zum Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 darauf vorbereitet, die neuen rechtliche Anforderungen einzuhalten und zu dokumentieren. Abhängig von der Komplexität der im Unternehmen vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten sind zur Umsetzung umfangreiche Projekte erforderlich, die teilweise erhebliche Unternehmensressourcen binden.