von Frau Referendarin Isabelle Möllers
Das Landgericht Aachen hat kürzlich entschieden (Az.: 9 O 387/12), dass eine Geldabhebung vom Konto des Verstorbenen durch einen Nichterben wirksam sein kann. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung einer wirksamen Schenkung. Aufgrund dessen werden im Folgenden die Voraussetzungen einer wirksamen Schenkung eines Erblassers sowie die Möglichkeit der Erben, diese Schenkungen rückgängig zu machen, untersucht. In diesem Zusammenhang wird auch das Urteil des LG Aachen erläutert.