von RA Dr. Christian Jakob LL.M.
Auch ein Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 bestehen bei vielen Unternehmen und Vereinen große Unsicherheiten bei der Umsetzung des Datenschutzrechts.
Auch ein Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 bestehen bei vielen Unternehmen und Vereinen große Unsicherheiten bei der Umsetzung des Datenschutzrechts.
Viele Unternehmen haben sich zum Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 darauf vorbereitet, die neuen rechtliche Anforderungen einzuhalten und zu dokumentieren. Abhängig von der Komplexität der im Unternehmen vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten sind zur Umsetzung umfangreiche Projekte erforderlich, die teilweise erhebliche Unternehmensressourcen binden.
Ist Ihr Arbeitsplatz mit einem Internetzugang ausgestattet? Surfen Sie für private Zwecke?
Das Datenschutzrecht wird von vielen Unternehmern wenig geliebt. Die einschlägigen Vorschriften sind längst von technischen Innovationen überholt worden. Virtualisierung und Cloud-Anwendungen bieten vielfältige Möglichkeiten Prozesse effizienter und oft anwenderfreundlicher zu gestalten. Datenschutz bindet Ressourcen und ist kompliziert. Nicht von ungefähr kommt der Ruf als Produktivitätsverhinderer.