von Rechtsanwalt Dr. Christian Schmidt
Durch das am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BGBl. 2020 I Nr. 14 v. 27.03.2020) wird die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch bei den derzeit stark beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sichergestellt. Damit wird erstmals auch die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften geschaffen.