Gewerberecht / Gaststättenrecht

Das Gewerberecht dient der Gefahrenabwehr, also dem Schutz der am Wirtschaftsverkehr Beteiligten, insbesondere den Verbrauchern. Durch das Gewerberecht wird die Gewerbefreiheit beschränkt und begrenzt, indem besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden gestellt werden. In der Regel ist dieser verpflichtet, Mitglied in einer Zwangsvereinigung (IHK, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer o. ä.) zu werden.

Das Gaststättenrecht ist ein spezielles Gewerberecht für den Betrieb von Gaststätten. Es werden insbesondere die Voraussetzung für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, den Umfang der Erlaubnis, die Auflagen und die Versagungsgründe geregelt.

    Leistungen im Überblick

    • Beratung zu Gewerbeausübung, –berechtigung, –untersagung.
    • Beratung zur Zwangsmitliedschaft in Berufsverbänden.
    • Unterstützung bei der Erlangung von Gaststättenkonzessionen sowie der Bearbeitung von behördlicherseits gesetzten Auflagen (Sperrzeitverordnung, Speisen- und Getränkeangebot usw.).
    • Gestaltung von und Beratung zu Getränkebezugsverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Lärmschutz.

    Leistungen im Überblick

    • Beratung zu Gewerbeausübung, –berechtigung, –untersagung.
    • Beratung zur Zwangsmitliedschaft in Berufsverbänden.
    • Unterstützung bei der Erlangung von Gaststättenkonzessionen sowie der Bearbeitung von behördlicherseits gesetzten Auflagen (Sperrzeitverordnung, Speisen- und Getränkeangebot usw.).
    • Gestaltung von und Beratung zu Getränkebezugsverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Lärmschutz.

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