Die Akteure im Energierecht werden durch die ständige Änderung der regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Daher sollte eine einzelfallbezogene, frühzeitige und fortlaufende Beratung erfolgen.
- Beratung zum Regulierungs- und Energiekartellrecht.
- Unterstützung bei der Erlangung von Genehmigung von Energieanlagen.
- Gestaltung von Energievertragsrecht (Lieferverträge, Netz- und Transportverträge, Konzessionsverträge, Contracting, Bau- und Wartungsverträge, Energie- und Emissionshandel).
- Beratung zu Energiesteuern und -abgaben.
- Beratung zum Recht der Förderung der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung.