Arbeitsrecht

Die richtige Gestaltung von Arbeitsverhältnissen hat zentralen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Ausgehend von unserer wirtschaftsrechtlichen Orientierung beraten und begleiten wir Angestellte, Unternehmen, leitende Angestellte und Geschäftsführer zu allen Fragestellungen im Arbeitsrecht.

Individuales Arbeitsrecht umfasst das Recht und den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers sowie die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitgeber. Wir beraten Sie vom Abschluss des Arbeitsvertrages an, über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses hinweg bis zur Beendigung durch Kündigung, Aufhebungsvertrag – auch im Arbeitsgerichtsprozess.

Kollektives Arbeitsrecht dient dem Schutz und der Gestaltung kollektiver Arbeitnehmerrechte im Betrieb durch Betriebsräte und in Hinblick auf Gewerkschaften, aber auch dem kollektiven Recht der Arbeitgeber innerhalb von Arbeitgeberverbänden und im Arbeitskampf.

Bei unserer Beratung berücksichtigen wir selbstverständlich auch die angrenzenden Rechtsgebiete und kümmern uns z.B. um gesellschaftsrechtliche, datenschutzrechtliche und steuerrechtliche Fragen.

Leistungen im Überblick

  • Die individualarbeitsvertragliche Beratung zu Arbeitszeitenschutz, Befristung, Mutterschutz und Elternzeit, Entgelt, Kündigungsschutz, Leiharbeit, Schwerbehindertenschutz, Urlaub, Wettbewerbsverbot sowie Abfindungen.
  • Beratung von Geschäftsführern und Unternehmen im Hinblick auf die Ausgestaltung, Durchführung und Beendigung eines Geschäftsführervertrages.
  • Kollektivarbeitsvertragliche Beratung zur Mitbestimmung der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, zu Regelungen in Tarifverträgen sowie Haustarifen und zum Arbeitskampf

Leistungen im Überblick

  • Die individualarbeitsvertragliche Beratung zu Arbeitszeitenschutz, Befristung, Mutterschutz und Elternzeit, Entgelt, Kündigungsschutz, Leiharbeit, Schwerbehindertenschutz, Urlaub, Wettbewerbsverbot sowie Abfindungen.
  • Beratung von Geschäftsführern und Unternehmen im Hinblick auf die Ausgestaltung, Durchführung und Beendigung eines Geschäftsführervertrages.
  • Kollektivarbeitsvertragliche Beratung zur Mitbestimmung der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, zu Regelungen in Tarifverträgen sowie Haustarifen und zum Arbeitskampf

Unser Team im Arbeitsrecht

RA Dr. Cord Imelmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Sören Weber

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