Mandat & Vergütung

 

Der Mandant wählt seinen Anwalt. Die Entscheidung, wer der „richtige“ Berater ist, sollte sorgfältig getroffen werden. Wir sind davon überzeugt, dass Rechtsberatung nur dann qualitativ hochwertig und im Mandanteninteresse erbracht werden kann, wenn fundierte Kenntnisse im einschlägigen Rechtsgebiet vorhanden sind. Dies gelingt nur, wenn konsequent Beratungsschwerpunkte gesetzt werden. Natürlich hängt ein erfolgreiches Beratungsverhältnis auch entscheidend davon ab, dass es menschlich passt. Lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf Sie.

Schwerpunktbildung bedeutet, dass wir z.B. Mandate im Sozialrecht nicht übernehmen, jedoch gern auf sachkundige Kollegen verweisen. Die von unserem wirtschaftsrechtlichen Beratungsansatz berührten Rechtsgebiete decken wir in voller Breite und Tiefe ab. So zählt etwa die Gestaltung von Testamenten als Element unternehmerischer Unternehmensnachfolge zu unseren täglichen Beratungsinhalten. Und selbstverständlich verfügen wir über das notwendige Handwerkszeug und vielfältige Kontakte zu Kollegen aus unterschiedlichsten Branchen, um kurzfristig auch bei abgelegeneren Rechtsfragen abseits des Wirtschaftsrechts abzuschätzen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Wir verstehen uns für unsere Mandanten als Ansprechpartner in allen Lebenslagen. Auch als Juristen sind wir nicht darauf beschränkt, in rechtlichen Kategorien zu denken. Entsprechend dem Interesse unserer Mandanten suchen wir nach kreativen Lösungen, verhandeln streitvermeidend – scheuen jedoch auch den Gang zu Gericht nicht.

Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen große, mittelständische und kleine Unternehmen, aber auch Privatpersonen, Einzelkaufleute und Selbstständige. Unsere Mandanten schätzen unsere klare Orientierung an unternehmerischen Belangen und den direkten Draht zu „ihrem“ Berater.

Wir übernehmen selbstverständlich die Vertretung in Einzelmandaten, stehen jedoch auch gerne als externe Rechtsabteilung im Rahmen einer Dauerberatung zur Verfügung. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Konditionen unserer Beauftragung und finden auf Sie zugeschnittene Lösungen. Wir verstehen uns als der Region verbundene Dienstleister mit gutem Draht zu unseren Auftraggebern

Unsere Mandanten sind in den unterschiedlichsten Branchen tätig. Dies führt zu sehr spezifischen Beratungsbedarfen, die wir gerne abdecken. Wir beraten beispielsweise in den folgenden Brachen:

Agrarindustrie, Apotheken, Ärzte, Automobilindustrie, Autohandel, Banken, Bau, Callcenter, Fitness, Forschungsunternehmen, E-Commerce, Einzelhandel, Energieerzeugung, Großhandel, Immobilien, Maschinen- und Anlagenbau, Nahrungsmittel, Öffentliche Verwaltung, Social-Media Dienstleister, Softwareerstellung, Telekommunikation, Transport, Verlagswesen, Zeitungswirtschaft

Unsere Mandanten sind beispielsweise:

Ärzte, Apotheker, Autohändler, Automobilzulieferer, Bauträger, Bauunternehmen, Behörden, Betreiber von Windenergie- und Biogasanlagen, Einzelhändler, Fitnessstudiobetreiber, Forschungsinstitute, Franchisegeber und Franchisenehmer, Großhändler, Immobilienmakler, Ingenieure, IT-Dienstleister, Maschinenbauer, Landwirte, Programmierer, Spediteure, Social-Media-Dienstleister, Softwareentwickler, Telekommunikationsunternehmen, Verlage, Zeitungen

Die Aufträge unserer Mandanten sind vielfältig, beispielsweise geht es um folgende Tätigkeiten: 

Abmahnungen und Abmahnabwehr, Bestellung als externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzaudits, Erstellung von Gutachten, Erwirkung von einstweiligen Verfügungen, Forderungsabwehr, Forderungsdurchsetzung, Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsumwandlungen, Koordination von internationalen Mandaten, Nachfolgegestaltung, Prozessvertretung, Schiedsrichterliche Streitbeilegung und Anfertigung von Schiedsgutachten, Testamentsvollstreckung, Tätigkeit als externe Rechtsabteilung, Verhandlungsführung, Vertragsgestaltung

Unsere Vergütung

Unsere Mandanten erwarten eine professionelle wirtschaftsrechtliche Betreuung zu attraktiven Konditionen. Diesem Anspruch möchten wir gerecht werden und bieten faire und transparente Vergütungsmodalitäten an.

Wir berücksichtigen stets, ob Aufwand und Ertrag in einem realistischen Verhältnis stehen. Im Regelfall erbringen wir unsere Leistungen auf der Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarungauf der Basis von Stundenhonoraren. Wir erörtern frühzeitig, welches Budget in der Angelegenheit zur Verfügung steht.

Gerne informieren wir Sie vorab, transparent und unverbindlich, über die voraussichtlich entstehenden Kosten unserer Tätigkeit. Selbstverständlich halten wir Sie über die angefallenen Aufwände auf dem Laufenden. Sie erhalten einen detaillierten Leistungsnachweis.

Verbraucher müssen im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs höchstens mit der Abrechnung einer Erstberatungsgebühr rechnen (§ 34 Abs. 1 RVG).

Nach Absprache kann auch eine Pauschalvergütung für abgrenzbare Arbeiten und – unter weiteren rechtlichen Voraussetzungen – ein Erfolgshonorar in Betracht kommen.

In Einzelfällen rechnen wir unsere Tätigkeit auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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