Die GmbH & Co. KG – Fragen und Antworten (FAQ)

Nachfolgend beantworten wir Ihnen einige Fragen zur GmbH & Co. KG kurz und bündig:

Was ist die GmbH & Co. KG für eine Rechtsform?

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft. Sie stellt eine „normale“ Kommanditgesellschaft (KG) dar. Die Besonderheit besteht darin, dass der einzige haftende Gesellschafter – der Komplementär – die GmbH ist. Diese haftet wiederum haftungsbeschränkt auf ihr Stammkapital. Somit wird letztendlich auch die Haftung der KG beschränkt.

Was unterscheidet die GmbH & Co. KG von der GmbH?

Die beiden Rechtsformen unterscheiden sich grundsätzlich darin, dass die GmbH eine Kapitalgesellschaft und damit juristische Person ist, währenddessen die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist. Aufgrund dieser unterschiedlichen Eigenschaft ergeben sich jeweils andere Auswirkungen auf Haftung und steuerliche Behandlung.

Zunächst ist festzuhalten, dass bei der GmbH lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet. Bei der KG hingegen haftet der Komplementär persönlich, der Kommanditist lediglich mit seiner Einlage. Bei der GmbH & Co. KG werden diese Elemente verknüpft. Die GmbH wird Komplementärin der KG und haftet damit vollständig. Da sie jedoch eine haftungsbeschränkte Gesellschaft ist, haftet sie daher lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, so dass auch nur in dieses zwangsvollstreckt werden kann. Als Kommanditisten kommen neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften in Betracht.

Da der Kommanditist grundsätzlich die Geschäftsführung der Gesellschaft übernimmt (vgl. § 164 HGB), ist der Geschäftsführer der GmbH als Vertreter der GmbH im Rechtsverkehr gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG auch zugleich für die Führung der Geschäfte der GmbH & Co. KG verantwortlich.

Auch die steuerliche Behandlung ist unterschiedlich. Die GmbH & Co. KG wird als Personengesellschaft versteuert, so dass keine Körperschaftssteuer zu leisten ist. Allerdings sind die früheren die GmbH benachteiligenden steuerrechtlichen Vorschriften weggefallen, so dass sich eine Annäherung der steuerlichen Belastung der Gesellschaften ergeben hat. Hierneben müssen auch mitbestimmungs- und publizitätsrechtliche Unterschiede berücksichtigt werden. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass an die GmbH höhere gesetzliche Anforderungen gestellt werden als an die KG, so dass die GmbH & Co. KG eine flexiblere Alternative zur GmbH darstellen kann.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Wahl der geeigneten Rechtsform von vielen Aspekten abhängig ist und unbedingt eine Beratung erfolgen sollte.

Wie wird eine GmbH & Co. KG gegründet?

Zunächst sollte die Komplementär-GmbH gegründet werden. Diese Gründung verläuft wie bei einer GmbH üblich. Wenn die GmbH gegründet ist, gründet diese als Gesellschafterin mit dem/den Kommanditist/en die KG. Hierfür ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages notwendig und die spätere Eintragung der KG ins Handelsregister.

Wer haftet bei der GmbH & Co. KG?

Bei der GmbH & Co. KG haftet die GmbH als Komplementärin grundsätzlich unbeschränkt. Da die GmbH jedoch lediglich bis zu ihrem Stammkapital haftet, ist auch hier die Haftung als Komplementärin auf das Stammkapital der GmbH beschränkt. Die Kommanditisten haften, solange sie ihre Einlage nicht geleistet haben bzw. ihre Einlage teilweise zurückgewährt wurde, bis zu der Höhe ihrer zu zahlenden Einlage. Wenn die Einlage bereits an die Gesellschaft geleistet wurde, besteht keine persönliche Haftung der Komplementäre.

Wer ist der Geschäftsführer bei der GmbH & Co. KG?

Geschäftsführer einer KG ist grundsätzlich der Komplementär, die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, § 164 HGB. Daher ist die GmbH eigentlich Geschäftsführer der GmbH & Co. KG. Da die GmbH jedoch eine juristische Person ist, muss diese von einer natürlichen Person vertreten werden. Diese Vertretung übernimmt der Geschäftsführer der GmbH. Daher ist der Geschäftsführer der GmbH zugleich für die Führung der Geschäfte der GmbH & Co. KG verantwortlich.

Welche Vorteile bietet die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG bietet gegenüber der „normalen“ KG den Vorteil, dass die Haftung des Komplementärs beschränkt wird. Damit wird das Haftungsrisiko auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt.

Des Weiteren wird aufgrund der Geschäftsführung durch die GmbH ermöglicht, dass eine dritte Person, welche nicht Gesellschafter ist, die Führung der Geschäfte wahrnehmen kann.

So sind bei einer reinen KG ausschließlich die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) zur Geschäftsführung berechtigt. Im Falle der GmbH & Co. KG ist dies die GmbH. Diese wiederum handelt jedoch durch ihren Geschäftsführer, welcher eine natürliche Person sein muss, jedoch nicht notwendigerweise als Gesellschafter beteiligt zu sein braucht.

Die GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft im Gegensatz zur GmbH grundsätzlich nicht verpflichtet Körperschaftssteuer abzuführen. Vielmehr wird der Gewinn bei den Gesellschaftern mit ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Hinsichtlich der GmbH als Komplementärin bedeutet dies jedoch, dass der auf sie entfallene Gewinn dennoch Körperschaftssteuerpflichtig ist. Bei einer bestimmten Gestaltung der jeweiligen Gewinnanteile etc. kann die Höhe der Steuerpflicht jedoch reduziert werden.

Was für Nachteile bringt die GmbH & Co. KG mit sich?

Hinsichtlich einer einfachen GmbH oder KG fällt bei der GmbH & Co. KG sowohl für die KG als auch für die Komplementärs-GmbH die Buchführung an, so dass hierfür ein entsprechend höherer Aufwand besteht.

Die Ausgaben der KG für die Geschäftsführung durch die GmbH stellen keine Betriebsauslagen dar, so dass die Vergütung nicht vom Gewinn abgezogen werden kann. Lediglich die GmbH kann das Gehalt des Geschäftsführers gewinnmindernd berücksichtigen.

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